AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Hessen-Werbung New Media Solution
(im folgenden HESSEN-WERBUNG genannt)
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) HESSEN-WERBUNG erbringt ihre Dienste ausschließlich auf
der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten für alle künftigen vereinbart werden. Spätestens
mit dem erstmaligen Zugriff auf einen Rechner der
HESSEN-WERBUNG oder der erstmaligen Nutzung der
HESSEN-WERBUNG Dienste gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn HESSEN-WERBUNG sie
schriftlich bestätigt.
(3) Die Angestellten der HESSEN-WERBUNG sind nicht
befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
jeweiligen Vertrages ausschließlich dieser
Geschäftsbedingungen hinausgehen.
(4) HESSEN-WERBUNG ist jederzeit berechtigt, diese
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie
Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu
ergänzen.
Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu
dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so
werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist HESSEN-WERBUNG
berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem
die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Bei Internet-Diensten: Spätestens mit dem Tag der
Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten
der angeforderten Domainnamen zum Internet-Service der
HESSEN-WERBUNG entsteht zwischen dem Kunden
und HESSEN-WERBUNG das Vertragsverhältnis.
(2) Bei Software-Leistungen: Mit Erteilung des Auftrages.
§ 3 Kündigung
(1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das
Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist
von
4 Wochen zum Quartalsende kündbar.
(2) Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das
Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit
kündbar. Es verlängert sich automatisch um die entsprechende
Mindestmietzeit, falls die Kündigung nicht
mindestens 1 Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden
soll, HESSEN-WERBUNG zugeht.
(3) Bei Servern mit 2nd-Level Domainnamen gilt die
Kündigung erst mit Löschung oder Übernahme des
Domainnamens durch einen Dritten als erfolgt.
(4) Als allgemeine Mindestmietzeiten gelten: für
Einzelplatzzugänge 1 Monat, für Server 6 Monate, für Domains
12 Monate.
(5) HESSEN-WERBUNG ist aufgrund von technischen,
organisatorischen, rechtlichen oder inhaltlichen Gründen
berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen.
(6) Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen
die vertraglichen Regelungen
sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle
einer Kündigung aus wichtigem Grund ist HESSEN-WERBUNG
berechtigt, den Zugang in ihrem Internet-Service sofort zu
verwehren; hinterlegte Inhalte werden
sofort gesperrt. HESSEN-WERBUNG ist berechtigt, die diesem
Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-
Adressen und Email-Nachrichten nach einer Frist von 2 Wochen
seit Zugang der Kündigung zu löschen.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Vorbehaltlich der folgenden Regelungen stehen die
Internet-Services der HESSEN-WERBUNG 24 Stunden
täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung.
(2) HESSEN-WERBUNG garantiert eine Verfügbarkeit der
Server von 99 % im Jahresmittel. Hiervon
ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von
technischen oder sonstigen Problemen, die nicht
im Einflussbereich von HESSEN-WERBUNG liegen (höhere Gewalt,
Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.
HESSEN-WERBUNG kann den Zugang zu den Leistungen
beschränken, sofern die Sicherheit des
Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
insbesondere die Vermeidung schwerwiegender
Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten
dies erfordern.
(3) Eine Haftung von HESSEN-WERBUNG für durch technisch
bedingte Ausfälle, verursachte Datenverluste,
abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in
diesem Zusammenhang ist im Rahmen von §4
ausgeschlossen.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein
Datentransfervolumen von einem Gigabyte pro Monat im Tarif
enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus
der Summe des Datentransfers
(z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten).
(5) Soweit HESSEN-WERBUNG kostenlose Dienste und
Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne
Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich
daraus nicht.
§ 5 Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und
Domainnamen
(1) Bei der Registrierung und/oder Pflege von Domainnamen
ist HESSEN-WERBUNG zwischen Kunde und der
Registrierungsorganisation lediglich als Vermittler tätig.
(2) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen
durch Registrierung bzw. Konnektierung eines
Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde
erkennt an, dass er für die Wahl von
Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass
Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend
machen, behält sich HESSEN-WERBUNG vor, den betreffenden
Domainnamen bis zur rechtsverbindlichen
Klärung der Streitfrage zu sperren.
(3) Sollte HESSEN-WERBUNG aus in (2). beschriebenen
Gründen einen Sperrung vornehmen, ist der Kunde
dennoch gegenüber HESSEN-WERBUNG leistungspflichtig. Der
Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen
einverstanden, die HESSEN-WERBUNG zu treffen hat, um
vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren
Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält HESSEN-WERBUNG
bezüglich (2). ferner von Forderungen
Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen
Folgen frei. Der Kunde kann aus der Sperrung keine
Schadensersatzansprüche herleiten, es sei denn, es liegt
eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
von HESSEN-WERBUNG oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen vor.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet
(a) dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder
Teile davon nicht durch übermäßige
Inanspruchnahme überlastet werden
(b) die Zugriffsmöglichkeit auf die HESSEN-WERBUNG
Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen;
(c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und
behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die
Erteilung
behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese
gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am HESSEN-WERBUNG
Dienst erforderlich sein sollten;
(d) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung
zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu
halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu
veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass
nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
(e) der HESSEN-WERBUNG erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
(f) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und
ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung
zu erleichtern und beschleunigen;
(g) nach Abgabe der Störungsmeldung die der
HESSEN-WERBUNG durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen
entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich
nach der Prüfung herausstellt, dass eine
Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
(2) Verstößt der Kunde gegen die in (1) genannten
Pflichten ist HESSEN-WERBUNG sofort berechtigt das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Linklisten und Toplisten gleich welcher Form (z.B.
Bittorrent, Emule usw.) dürfen auf den Servern nicht
betrieben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung werden diese
Seiten sofort deaktiviert.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der
betriebsfähigen Bereitstellung oder dem vertraglichen Beginn
für den gesamten Monat zu zahlen. Entgelte werden mit Zugang
der Rechnung
fällig. Pauschal abgerechnete Leistungen gelten immer für
den gesamten Kalendermonat.
(2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren
teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag
nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen
Konto
gutgeschrieben sein. In diesem Fall ist HESSEN-WERBUNG
ferner berechtigt, eine monatliche
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,- Euro zu erheben.
(4) Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie
via E-Mail an die ID des Kunden zugestellt worden
ist. Keine Rechnungen im Sinne von (1) sind unverbindliche
Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet
sind.
(5) Ist der Kunde der Meinung, dass ihm berechnete
Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden
sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies
nachzuweisen. HESSEN-WERBUNG hat lediglich nachzuweisen,
dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht,
Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
Gegen Ansprüche der HESSEN-WERBUNG kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden gegenüber
steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem
Vertrag zu.
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die HESSEN-WERBUNG die
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -
hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall
von Kommunikationsnetzen und Routern/Gateways
anderer Betreiber usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder
Unterauftragnehmern der HESSEN-WERBUNG oder
deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von
HESSEN-WERBUNG autorisierten Betreibern von Rechenzentren
eintreten – hat HESSEN-WERBUNG auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen HESSEN-WERBUNG, die
Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(2) Dauert eine durch HESSEN-WERBUNG verschuldete
Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen,
ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und
Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige
Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des
Eintritts
der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin
entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung
liegt vor, wenn · der Kunde nicht mehr auf die
HESSEN-WERBUNG Infrastruktur zugreifen und dadurch die in
der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr
nutzen kann, · die Nutzung dieser Dienste insgesamt
wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in
der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich
wird, · oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereiches der HESSEN-WERBUNG
liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur
dann erstattet, wenn HESSEN-WERBUNG oder einer ihrer
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler
verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und
sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag
erstreckt.
§ 9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist HESSEN-WERBUNG
berechtigt, den Anschluss zu sperren. Der Kunde
bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte
zu zahlen.
(2) Kommt der Kunde für zwei auf einander folgende Monate
mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht
unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der
sich über mehr als zwei Monate
erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines
Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei
Monate erreicht, in Verzug, so kann HESSEN-WERBUNG das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist
kündigen.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt HESSEN-WERBUNG vorbehalten.
§ 10 Kundendienst
(1) HESSEN-WERBUNG wird Störungen ihrer technischen
Einrichtungen im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der
Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 08:00 bis
16:00). Zu diesem Zweck kann HESSEN-WERBUNG telefonisch oder
per E-Mail erreicht werden.
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart ist, gelten die HESSEN-WERBUNG
unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der
Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-
Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß
HESSEN-WERBUNG seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und
für Aufgaben, die sich aus dem
Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(2) Soweit sich HESSEN-WERBUNG Dritter zur Erbringung der
angebotenen Dienste bedient, ist HESSEN-WERBUNG berechtigt,
die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die
Sicherstellung des Betriebs
erforderlich ist.
(3) HESSEN-WERBUNG steht dafür ein, dass alle Personen,
die von HESSEN-WERBUNG mit der Abwicklung
dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils
gültigen
Fassung kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht
berechtigt, sich oder Dritten, nicht für ihn oder den
Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
§ 12 Haftungsbeschränkung Hosting
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl
gegenüber der HESSEN-WERBUNG wie auch im
Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) HESSEN-WERBUNG haftet nicht für die über ihre Dienste
übermittelten Informationen und zwar weder für
deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch
dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der
Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen
übermittelt.
(3) Soweit Daten an HESSEN-WERBUNG - gleich in welcher
Form – übermittelt werden, stellt der Kunde
Sicherheitskopien her. Die Server der HESSEN-WERBUNG oder
deren Erfüllungsgehilfen werden regelmäßig
gesichert, bzw. verfügen über Spiegelplatten. Im Fall eines
dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die
betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den
Server von HESSEN-WERBUNG übertragen.
§ 13 Haftungsbeschränkung
Software-Projekte/Webdesign
(1) Die Haftung orientiert sich an den gesetzlichen
Regelungen.
(2) HESSEN-WERBUNG übernimmt keine Haftung bei Störungen
des Internet, bei Ausfall von technischen
Systemen und bei Schäden, die durch Dritte entstehen.
(3) Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen
mangelhafter Leistung müssen innerhalb von sechs
Monaten nach Abnahme der Vertragsleistung geltend gemacht
werden. Für mittelbare Schäden und
Folgeschäden haftet HESSEN-WERBUNG nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende
Haftung wird nicht übernommen.
(4) Bei Änderungen an den Webseiten durch den Kunden oder
Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder
Haftungsanspruch.
(5) HESSEN-WERBUNG prüft die erstellten Webseiten
ausschließlich auf Ihre Funktionalität und
Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung.
HESSEN-WERBUNG prüft nicht, ob verwendetes Material frei
von Rechten Dritter ist. Die Seiten werden in jedem Fall dem
Auftraggeber vor Veröffentlichung zur Freigabe
vorgelegt. Erst nach Einverständnis des Auftraggebers werden
die Seiten im öffentlich zugänglichen Netz
bereitgestellt. Die urheberrechtliche Verantwortung obliegt
allein dem Auftraggeber.
(6) HESSEN-WERBUNG prüft alle übergebenen Daten vor
Übergabe an den Kunden auf Viren. Dabei wird die
größtmögliche Sorgfalt angewendet, trotzdem obliegt dem
Kunden stets die Pflicht zu eigener Prüfung und
Datensicherung auf seinem Rechner. Für einen Virenbefall auf
Rechnern des Kunden oder Dritten, insbesondere
dadurch eventuell entstehende Folgeschäden wird jede Haftung
ausgeschlossen.
§ 13 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die
HESSEN-WERBUNG und Dritten durch die
mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der
HESSEN-WERBUNG Dienste, insbesondere auch
durch rechtswidrige Inhalte auf seinen Internetseiten, oder
dadurch entstehen, dass der Kunde seinen
sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Dies gilt auch für
die Verletzung von Namensrechten Dritter.
HESSEN-WERBUNG meldet lediglich bei den entsprechenden
Institutionen die Domainnamen im Auftrag
des Kunden an. HESSEN-WERBUNG prüft nicht die Rechtmäßigkeit
des Namensanspruchs.
§ 14 Zusätzliche Bestimmung bei Software-
Projekten/Webdesign
(1) Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das
Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung
von HESSEN-WERBUNG auf Dritte übertragen werden.
(2) Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt
und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung
im Angebot der HESSEN-WERBUNG.
(3) Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält
der Kunde nur dann das uneingeschränkte und
ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das
gesamte Ergebnis der durch HESSEN-WERBUNG
durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist. Die Übergabe von Quellcode oder einer
Dokumentation ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.
(4) Das Nutzungsrecht an einer von HESSEN-WERBUNG
entwickelten oder gelieferten Software umfasst die
Nutzung entspre4chend der Anzahl der vertraglich zugesagten
Lizenzen. Der Kunde darf Software im Übrigen
weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des
Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige
Tochterunternehmen sind.
(5) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt HESSEN-WERBUNG vorbehalten.
§ 15 Empfang und Versand von E-Mails
(1) Sollte HESSEN-WERBUNG bekannt werden, dass der Kunde
E-Mails, unter Angabe seines Domainnamens
rechtswidrig oder entgegen allgemeiner anerkannter Regeln
der Kommunikation im Internet, verschickt, behält
sich HESSEN-WERBUNG vor, den Service vorübergehend oder
dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für
Übertragungen ("Postings") von werblichen oder
rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des
Internets, sowie Massenemails an Adressanten, die den
Adressanten nicht kennen ("Spam"). Sollte HESSEN-WERBUNG aus
diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde
dennoch gegenüber HESSEN-WERBUNG leistungspflichtig.
(2) HESSEN-WERBUNG ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts eingegangene E-Mails zu löschen,
a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden,
b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden,
c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
(3) Für verloren gegangene E-Mails, bei denen das
Verschulden nicht bei HESSEN-WERBUNG liegt, ist eine
Haftung ausgeschlossen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Kirchhain, Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und
auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheckund
Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich
ergebenden Streitigkeiten über das
Zustandekommen, die Abwicklung und die Beendigung des
Vertrages - soweit der Kunde Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige
Sitz der
HESSEN-WERBUNG.
(2) Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen
werden, sind auch die Rechtsnachfolger der HESSEN-WERBUNG
Kunden gebunden.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt
an Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende
oder zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der
Bestimmungen entsprechend.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 06. November 2009 um 20:44 Uhr
